BGVP / Leistungsgruppen

Was bedeutet BGVP?
BGVP steht für: Begleithunde-, Gehorsams- und Verkehrssicherheitsprüfung. Die Prüfung basiert auf drei Säulen:
1. Unterordnung des Hundes
2. Verkehrssicherheit des Hundes
3. Sachkunde des Hundeführers
Der Hund sollte mindestens ein Jahr alt sein, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitgliedschaft im IRJGV. Der Hundeführer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Die Prüfung erfolgt nach der Prüfungsordnung des IRJGV.

1. Unterordnung
Trainiert werden die Leinenführigkeit und die Freifolge sowie die Kommandos: Sitz, Platz, Steh, Bleib (auch ohne Sichtkontakt zum Hundeführer) und Kehrt. Außerdem muss sich der Hund vorausschicken lassen und auf Kommando zurückkommen. Der Hund soll in allen Alltagssituationen kontrollierbar sein. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Mensch und Hund ist dabei Voraussetzung.

2. Verhaltens- und Verkehrssicherheitstraining
Der Hund soll sich im Straßenverkehr ruhig und souverän verhalten. Er lernt außerdem, vor Geschäften ruhig zu warten, während der Halter einkaufen geht.

3. Sachkundeprüfung des Hundehalters
Neben der Ausbildung des Hundes wird auch das Wissen des Halters abgefragt.
Leistungsgruppen
Nach bestandener Begleithundeprüfung lernen die Hunde in der Leistungsgruppe, die Gehorsamsübungen noch präziser und exakter auszuführen.
Zusätzlich kommen neue Übungen hinzu, wie:
- Sitz, Platz und Steh aus der Bewegung
- Platz auf Distanz
Die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Hund wird im Training weiter intensiviert und perfektioniert. Dies erfordert ein hohes Maß an Konzentration von beiden Seiten sowie die Bereitschaft, an Details zu feilen.
Im Leistungskurs bereiten wir die Teams darauf vor, das Bronze-, Silber- , Gold- oder Platin-Leistungsabzeichen abzulegen.