Tierschutz-Hundeverordnung ( TierSchHuV)
Tierschutz und Qualzucht
Das Wohl der Hunde hat bei allen Veranstaltungen unseres Vereins höchste Priorität. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Tierschutz-Hundeverordnung sowie die Auflagen des zuständigen Veterinäramtes.
Die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften wird durch die Veterinärbehörden überwacht. Diese können Hundeveranstaltungen kontrollieren und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Insbesondere dürfen Hunde mit tierschutzwidrigen Amputationen oder mit Merkmalen, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen, nicht an Ausstellungen, Prüfungen oder vergleichbaren Veranstaltungen teilnehmen.
Erforderliches Attest zum Thema Qualzucht
Für Veranstaltungen in Salzgitter verlangt das Veterinäramt Salzgitter ein tierärztliches Attest hinsichtlich möglicher Qualzuchtmerkmale. Mit diesem Nachweis bestätigt die untersuchende Tierärztin oder der untersuchende Tierarzt, dass beim vorgestellten Hund keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die auf tierschutzrelevante Qualzuchtmerkmale zurückzuführen sind oder einer Teilnahme an der Veranstaltung entgegenstehen.
Das Attest ist bei der Anmeldung beziehungsweise auf Verlangen der Veranstaltungsleitung oder der Veterinärbehörde vorzulegen.
Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass ausschließlich gesunde Hunde an unseren Veranstaltungen teilnehmen und die Vorgaben des Tierschutzes konsequent umgesetzt werden.
Unser Beitrag zum Tierschutz
Als Hundeverein unterstützen wir aktiv einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden. Gesundheit, Wohlbefinden und rassetypisches, artgerechtes Verhalten stehen für uns stets im Vordergrund.